Um einen Kredit zu erhalten, ist eine einwandfreie Bonität erforderlich. Hierzu prüft die Bank neben dem Einkommen auch die Schufa-Daten eines möglichen Kredites ab. Für den Fall, dass die Bonität des Antragstellers nicht ausreicht, wird die Bank zusätzliche Sicherheiten verlangen oder den Kreditantrag ablehnen. Falls keine Vermögensgegenstände als Sicherheit zur Verfügung stehen, dann kann der Kredit auch durch eine Bürgschaft abgesichert werden. Dabei wird ein Bürge in den Kreditvertrag aufgenommen, der bei einem Zahlungsausfall des eigentlichen Kreditnehmers für die monatlichen Raten einspringen muss.
Rechtliches zur Bürgschaft
Die Kreditbürgschaft ist ein eigenständiger Vertrag, der zusätzlich zum Kreditvertrag zwischen dem Kreditgeber und der Bank abgeschlossen wird. Dadurch haftet der Bürge gemeinsam mit dem Kreditnehmer für den gesamten Kreditbetrag. Somit besitzt der Kreditgeber zwei Schuldner, wobei der Kreditnehmer als Hauptschuldner bezeichnet wird. Der Abschluss des Bürgschaftsvertrages ist aus Gründen der Rechtssicherheit immer nur schriftlich möglich. In den meisten Fällen verlangen die Banken zur Absicherung des Kredits eine sogenannte selbstschuldnerische Bürgschaft. Bei dieser verzichtet der Bürge auf die Einrede gegen Vorausklage. Die Bank kann sich somit direkt an den Bürgen wenden, wenn die Zahlung des Kreditnehmers ausbleibt. Aus diesem Grunde sollten sich Personen des Risikos immer bewusst sein, bevor sie ich als Bürgen zur Verfügung stellen.
Voraussetzungen des Bürgen
Wer als Bürge fungieren möchte, muss hierfür einige Voraussetzungen erfüllen. Grundsätzlich gilt für den Bürgen dasselbe wie auch für den Kreditnehmer. Er muss ebenfalls über eine entsprechende Bonität verfügen. Deshalb wird vor Abschluss des Bürgschaftsvertrages seitens der Bank eine komplette Bonitätsprüfung durchgeführt. Hierzu gehört ein Nachweis des vorhandenen Einkommens sowie eine Einwilligung zur Abfrage bei der Schufa. Dazu muss der Bürge mindestens 18 Jahre alt sein, um einen Bürgschaftsvertrag unterschreiben zu können.
Autokredit für Selbstständige
Gerade Freiberufler und Selbstständige Personen sind auf ein zuverlässiges Fahrzeug angewiesen. Aufgrund des zumeist unsicheren Einkommens lehnen jedoch viele Banken einen Autokredit für selbstständig und freiberuflich tätige Personen ab. In diesen Fällen ist die Bürgschaft eine gute Möglichkeit, den Autokredit dennoch zu realisieren. Kann ein zuverlässiger Bürge genannt werden, sind nahezu alle Banken zur Bewilligung eines Kredits bereit.